Wie man in den Handel für Munition einsteigt?

28 Dezember 2020
 Kategorien: Extremsport, Blog

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Patronen für Pistolen und Gewehre sind gefährliche Produkte. Deshalb ist der Handel für Munition nur erlaubt, wenn der Gewerbetreibende bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören die persönliche Zuverlässigkeit sowie der Nachweis der Sachkunde. Die Grundlagen werden in den spezifischen Waffengesetzen der jeweiligen Länder festgeschrieben. Deshalb ist für den Waffenhandel auch keine Gewerbefreiheit vorgesehen.
Mit der bestandenen Sachkundeprüfung weißt der Waffenhändler verbindlich nach, dass er über alle vom Waffengesetz verlangten Kenntnisse verfügt. Die ihm im Anschluss übergebene Waffenhandelslizenz ist gleichzeitig eine behördliche Erlaubnis. Anträge können jeweils bei der Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt oder im Landkreis beim Landratsamt gestellt werden.
Hat der zukünftige Waffenhändler eine Ausbildung zum Büchsenmacher abgeschlossen, dann kann er auf die theoretische und praktische Fachprüfung verzichten. In diesem Fall besitzt der Händler schon die Voraussetzungen, die ihn zur Eintragung seines Handwerks in die betreffende Handwerksrolle berechtigen.

Wer den Handel für Munition und Waffen anstrebt, muss sich intensiv auf die Prüfungen vorbereiten. Zuerst befragt man ihn nach den Vorschriften des Waffenrechts. Dann möchte man von ihm wissen, wie er den Handel organisiert und welche Handlungen ihm erlaubt sind. Er kennt außerdem die Inhalte der maßgeblichen waffenrechtlichen Dokumente, ihre Bedeutungen sowie die zugrundeliegenden Anwendungsgebiete.
Dann folgen die handelsüblichen Waffen und die Munition. Beide muss er eindeutig identifizieren und zuordnen. Dieser Punkt ist deshalb besonders wichtig, weil es auch Waffen gibt, die nach dem Gesetz von privaten oder gewerblichen Kunden nicht erworben oder verkauft werden dürfen. Bei den Waffen kommt es auch auf die Sicherheits- und Schutzkriterien an.
Der Kaufmann, der den Handel für Munition betreiben möchte, kann sein Sortiment vom ersten Moment an auf bestimmte Produkte beschränken. Liegt dieser Fall vor, wird die Prüfung auf diese Auswahl begrenzt. Beim Import hat er außerdem nur wenige Möglichkeiten, da es nur eine kleine Anzahl von lizenzierten Geschäftspartnern gibt, denen der internationale Handel erlaubt wurde.

Bei der Gründung des Ladengeschäftes muss sich der mit dem Handel für Munition beschäftigte Händler verschiedene Fragen stellen. Wie will ich meinen Außenauftritt organisieren? Wie werbe ich für meine Produkte? Welche Einrichtungsgegenstände müssen im Rahmen der Geschäftseröffnung erworben werden? Welche Sicherungsmaßnahmen habe ich bei den Türen und Fenstern zu treffen? Wie sieht es mit der Hintertür aus? Von wem lasse ich die Sicherheitstechnik installieren? Wann melde ich mein Geschäft bei einem Sicherheitsdienst an? Im Ladenlokal kann sich der zukünftige Waffenhändler entweder auf ein breites oder tiefes Sortiment ausrichten. Dazu kommt die Qualität. Will ich Waffen und Munition in verschiedenen Preisgruppen anbieten oder beschränke ich mich auf eine betuchte Kundschaft mit exklusiven Ansprüchen?
Schon vor der Anmietung des Geschäfts sollte sich der Händler auf das Gewerbemietrecht konzentrieren. Es bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Zuvor befasst er sich jedoch mit der Finanzierung. Hier gibt es einige länder- und europaweite Förderprogramme. Vor der Bewilligung eines Antrages darf aber kein Ladengeschäft angemietet werden.

Weitere Informationen finden Sie bei FRANZ DORFNER.