Wie man in den Handel für Munition einsteigt?

28 Dezember 2020
 Kategorien: Extremsport, Blog

Patronen für Pistolen und Gewehre sind gefährliche Produkte. Deshalb ist der Handel für Munition nur erlaubt, wenn der Gewerbetreibende bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören die persönliche Zuverlässigkeit sowie der Nachweis der Sachkunde. Die Grundlagen werden in den spezifischen Waffengesetzen der jeweiligen Länder festgeschrieben. Deshalb ist für den Waffenhandel auch keine Gewerbefreiheit vorgesehen. Mit der bestandenen Sachkundeprüfung weißt der Waffenhändler verbindlich nach, dass er über alle vom Waffengesetz verlangten Kenntnisse verfügt. Die ihm im Anschluss übergebene Waffenhandelslizenz ist gleichzeitig eine behördliche Erlaubnis. mehr lesen